Kommentar SETUP · Stand 15.10.2026
Website-Prüfliste: 12 Punkte, die eine Abmahnung kosten können
Zum Reel: Diese 3 Fehler auf deiner Website können dich eine Abmahnung kosten
Die Liste, mit der ich Websites vor dem Livegang durchgehe, und der Satz, mit dem Claude die Prüfung für dich macht. Ohne Programmieren.
Schritt für Schritt
- Schriften lokal einbinden statt direkt von fonts.googleapis.com laden. Das LG München I hat dafür 100 € Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
- Nur echte Kundenstimmen zeigen, für die du einen Beleg hast. Vorlagen bringen oft erfundene Bewertungen mit, die müssen raus (UWG, Anhang Nr. 23b und 23c).
- YouTube-Videos und Karten erst nach einem Klick laden, nicht beim Seitenaufruf.
- Impressum vollständig und mit einem Klick erreichbar. Rechtsgrundlage ist heute § 5 DDG, nicht mehr § 5 TMG.
- Datenschutzerklärung nennt genau die Dienste, die deine Seite wirklich nutzt.
- Cookie-Banner: Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.
- Analyse-Werkzeuge und Werbe-Pixel erst nach Zustimmung laden.
- Kontaktformular nur mit nötigen Pflichtfeldern und einem Hinweis auf den Datenschutz.
- Für jedes Bild die Rechte klären, auch bei Stock- und KI-Bildern.
- Shop: Widerrufsbelehrung vorhanden und Bestellbutton mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet.
- Newsletter nur mit Double-Opt-in.
- Icons, Skripte und Schriften von fremden Servern prüfen (zum Beispiel Icon-Bibliotheken über ein CDN).
- Der Satz für Claude: „Geh meine Website [Link] durch wie ein Anwalt für Abmahnungen in Deutschland. Prüf diese 12 Punkte, sag mir zu jedem: erfüllt, fehlt oder unklar, und was ich konkret ändern muss.“
Der Haken
- Das ersetzt keine Rechtsberatung. Die Liste zeigt dir, wo du hinschauen musst; im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt.
- Claude sieht nur, was auf der Seite öffentlich ist. Was nach der Zustimmung im Hintergrund lädt, prüfst du zusätzlich im Browser (Entwicklertools, Reiter Netzwerk).
- Damit Claude einen Link selbst öffnen kann, muss die Websuche eingeschaltet sein.
Quellen: LG München I, 20.01.2022, 3 O 17493/20 (dejure.org) · § 5 DDG (gesetze-im-internet.de) · UWG Anhang zu § 3 Abs. 3 (gesetze-im-internet.de)
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