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Google macht das sichtbare Wasserzeichen abschaltbar — zwölf Tage nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht

Seit dem 14. August lässt sich die sichtbare Markierung an Gemini-Bildern ausschalten. Unsichtbar bleibt sie. Das klingt nach einem Detail, verschiebt aber die Verantwortung an eine Stelle, an der sie unbequem ist.

Am vergangenen Freitag hat Google eine Einstellung freigeschaltet, die in der Gemini-App unter „Media Watermark“ liegt. Wer sie ausschaltet, bekommt Bilder, Videos und Musik ohne das kleine sichtbare Zeichen in der Ecke — betroffen sind die Modelle Nano Banana, Omni und Lyria, in der Gemini-App und im Videowerkzeug Flow, die Suche soll folgen. Angekündigt hat es Josh Woodward, zuständig für Gemini, auf X. Er nennt es einen behobenen Papierschnitt.

Zur Sorgfalt: Die beiden Auswertungen, die ich nebeneinandergelegt habe, datieren die Ankündigung unterschiedlich — TechCrunch auf Freitag, den 14. August, das Search Engine Journal auf „Freitag, den 17. August“, was kein Freitag ist. Ich gehe vom 14. aus, halte den Widerspruch aber fest, statt ihn zu glätten.

Was bleibt: SynthID, das unsichtbare Signal im Bild selbst, und die C2PA-Metadaten in der Datei. In Ländern, die ein sichtbares Zeichen gesetzlich verlangen — genannt werden Indien, Südkorea und Vietnam — steht der Schalter nicht zur Verfügung. Die EU ist nicht darunter.

Warum die EU nicht darunter ist

Das ist kein Versehen, sondern die Logik der Verordnung. Artikel 50 verlangt vom Anbieter eines Systems eine maschinenlesbare Markierung. Nicht ein sichtbares Zeichen. Google erfüllt seine Pflicht mit SynthID und C2PA vollständig weiter, auch wenn das Bild nach außen aussieht wie ein Foto.

Anthropic ist im selben Monat denselben Weg gegangen: seit dem 2. August maschinenlesbare Markierung in allen Ausgaben, unsichtbar im Text, in den Metadaten bei Bild, Ton und Video, ältere Modelle bis zum 2. Dezember nachgerüstet. Auch hier begründet mit Artikel 50 Absatz 2.

Zweimal dasselbe Muster: Die Anbieter erfüllen ihre Pflicht in einer Schicht, die kein Mensch sieht. Die sichtbare Offenlegung ist nicht ihre Aufgabe. Sie ist meine.

Wo die Kette reißt

Man könnte einwenden, das sei egal, solange die Datei die Information trägt — Plattformen und Prüfwerkzeuge lesen sie ja aus. Genau hier liegt das Problem.

C2PA-Manifeste überstehen den Weg zum Zuschauer meistens nicht. Jede Plattform, die beim Upload neu komprimiert, skaliert oder das Format wechselt, wirft die Metadaten weg. Ein Test von sechs Plattformen aus dem Juli beschreibt es so: Instagram, Facebook, X und WhatsApp entfernen das Manifest, YouTube kodiert neu, LinkedIn zeigt die Angaben in der Oberfläche an, gibt sie aber in der heruntergeladenen Datei nicht weiter. TikTok liest sie und setzt eigene. Die RAND Corporation hat den Kern davon schon vorher benannt: Der Ansatz funktioniert nur, wenn jedes Glied der Kette mitspielt, und in einem offenen Ökosystem tut das keines verlässlich.

Dazu kommt der banalste Fall überhaupt. Ein Screenshot löscht alles. Was danach kursiert, ist eine neue Datei ohne jede Spur.

Drei Bruchstellen also: Das sichtbare Zeichen ist jetzt optional. Das unsichtbare überlebt den Upload oft nicht. Und was ein Nutzer weiterreicht, ist ohnehin eine Kopie.

Was ich daraus mache

Nichts an meinem Vorgehen ändert sich, aber die Begründung dafür wird härter. Ich habe hier vor zwei Wochen geschrieben, dass unter jeder Strecke steht, dass die Bilder erzeugt sind. Ich habe das damals als Abwägung zwischen ungewissem Risiko und einer Zeile Text beschrieben.

Diese Woche ist daraus etwas anderes geworden. Die Zeile ist nicht mehr die vorsichtige Zusatzmaßnahme neben einer technischen Kennzeichnung. Sie ist stellenweise die einzige, die beim Betrachter ankommt. Wer sich darauf verlässt, dass „das Bild ist ja markiert“ genügt, verlässt sich auf eine Markierung, die spätestens beim zweiten Upload nicht mehr da ist.

Praktisch heißt das für mich: Die Offenlegung gehört in die Ebene, die mit dem Bild reist — in die Bildunterschrift, in den Anzeigentext, notfalls als gesetzte Zeile im Bild selbst. Nicht in eine Datei-Eigenschaft.

Das Gegenargument

Google hat mit dem Papierschnitt recht. Das sichtbare Zeichen war ein echtes Ärgernis: Es sitzt im Anschnitt, überlebt keinen Zuschnitt sauber, und kein Kunde will es auf einer Anzeige. Und der Schalter ändert nichts an dem, was tatsächlich zum Nachweis taugt — die unsichtbare Spur bleibt, dort wo die Datei sie tragen kann.

Man sollte auch nicht so tun, als sei die Provenance-Infrastruktur damit wertlos. Sie ist gut für den Nachweis: Wenn jemand später fragt, woher ein Bild stammt, ist die signierte Herkunft belastbarer als jede Erinnerung. Sie ist nur nichts für die Auszeichnung. Nachweisen und Auszeichnen sind zwei verschiedene Aufgaben, und diese Woche wurde deutlich, dass die Technik die erste löst und die zweite an mich zurückgibt.

Zum Stand: Dies gibt den 21. August 2026 wieder und ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob und wie im Einzelfall zu kennzeichnen ist, gehört im Zweifel anwaltlich geprüft.

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