← JournalMaximilian Friedrich
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Googles Veo 3.1 ist seit dem 22. Oktober abgekündigt, und der Nachfolger darf in der Schweiz und der EU keine hochgeladenen Videos bearbeiten

Wer in Google-Videomodellen eine Serie aufgebaut hat, muss umziehen. Ausgerechnet in meinen Märkten fehlt dem Nachfolger die Funktion, die beim Umziehen am meisten hilft.

Vor einer Woche habe ich hier geschrieben, dass in jeder Serienvereinbarung ein Modell steht, das es irgendwann nicht mehr gibt. Dieses Mal trifft es Google, und der Teil, der mich ärgert, steht im Kleingedruckten der Nachfolger-Dokumentation.

Was Google geschrieben hat

In der Abkündigungsliste der Gemini-API stehen die drei Veo-3.1-Vorschauversionen (Standard, Fast, Lite) mit dem frühestmöglichen Abschalttermin 22. Oktober 2026. Als Ersatz nennt Google durchgehend das Modell „gemini-omni-1.1-flash“, das seit dem 27. August als stabile Version verfügbar ist. Wichtig ist das Wort „frühestmöglich“: Die Liste sagt ausdrücklich, dass die genauen Daten vorab mitgeteilt werden.

Hier widersprechen sich die Quellen. Die Video-Seite der API-Dokumentation behandelt die Veo-3.1-Vorschauen bereits als abgeschaltet. Die Abkündigungsliste spricht nur von einem frühesten Termin. Ob bei dir heute noch etwas läuft, kann ich deshalb nicht für alle Konten sagen. Das lässt sich nur im eigenen Projekt testen. Ich gehe davon aus, dass es bald nicht mehr läuft, und plane so.

Wo es für mich kippt

Die Dokumentation zum Nachfolger sagt: „Editing or extending uploaded videos is not currently available for users in the European Economic Area.“ Dasselbe gilt laut Dokumentation für die Schweiz und Großbritannien. Bei Google Vids stand schon im Juli bei der Ankündigung, dass das Bearbeiten von nicht KI-erzeugten Videos mit Omni in der EU, der Schweiz, Großbritannien, Texas und Illinois nicht verfügbar ist. Einen Grund nennt Google in den Texten, die ich gelesen habe, nicht. Ich rate hier nicht.

Was geht: Videos, die das Modell selbst erzeugt hat, lassen sich bearbeiten und verlängern, auch in diesen Regionen. Was nicht geht: Ein Clip, den ich selbst gedreht oder von einem Kunden bekommen habe, wird hochgeladen und weiterverarbeitet. Dazu kommen die Grenzen, die überall gelten: hochgeladene Clips höchstens zehn Sekunden, Verlängerung nur am Ende, kein nachträglicher Dialog in einem Clip, in dem jemand spricht.

Was das für Geld bedeutet

Mein Geschäft besteht zu einem guten Teil darin, Material des Kunden aufzunehmen: Produktfilm, Verpackung, ein Foto vom echten Raum. Genau das bleibt in DACH bei diesem Modell gesperrt, solange es um hochgeladene Videos geht. Die Einschränkung nennt die Dokumentation nur für hochgeladene Videos. Für die Erzeugung eigener Clips nennt sie keine regionale Sperre, das habe ich aber nicht selbst getestet. Wer also nur Clips aus dem Nichts generiert, zieht um und merkt wenig. Wer eine laufende Serie auf einer Kette aus Erzeugen, Bearbeiten und Anpassen gebaut hat, merkt es an der zweiten Stelle.

Und es gibt einen Kostenpunkt, der selten im Angebot steht: Der Umzug selbst. Ein anderes Modell reagiert anders auf denselben Prompt. Ein Look, den ein Kunde seit Monaten kennt, muss neu abgenommen werden. Das ist Arbeitszeit, und ich bin nicht bereit, sie stillschweigend zu verschenken.

Das Gegenargument

Man kann sagen: Das ist eine Vorschau-Version, und wer darauf ein Angebot baut, trägt das Risiko selbst. Das stimmt. Ein Angebot, das auf einer Vorschau-Schnittstelle ruht, war immer ein Risiko, und das Risiko lag bei mir. Außerdem kann sich die Regionenliste ändern, und der Nachfolger ist ein stabiles Modell, das länger bleiben dürfte als die Vorschau davor. Auch das ist plausibel.

Ich ziehe daraus trotzdem einen Schluss für die Praxis.

  • —In jedem Angebot steht, welches Modell als Grundlage gilt und dass bei einer Abkündigung ein gleichwertiges Modell eingesetzt wird.
  • —Eine Neuabnahme des Looks nach einem Modellwechsel ist ein eigener Posten und kein Kulanzgeschenk.
  • —Vor jedem Projekt mit Kundenmaterial prüfe ich, ob die Bearbeitungsfunktion in der Region des Kunden überhaupt verfügbar ist. Bei einem Kunden in Zürich oder Wien ist die Antwort im Moment: bei Omni nein.

Meine Einordnung

Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine Verfügbarkeitsfrage, und ich bewerte hier keine Rechtslage. Wer Videos für DACH produziert, sollte die Regionenliste des Modells lesen, bevor er es in ein Angebot schreibt. Ich lese sie ab jetzt vor dem Angebot.

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